Rund um Finanzen

 

Sowohl der Erwerb der Treppensteighilfe als auch der Alternative "Treppenlift" sind mit Kosten verbunden. Eine genaue Angabe über die Kosten einer Treppensteighilfe oder eines Treppenliftes ist nicht möglich, da die Gegebenheiten vor Ort einen Einfluss hierauf haben.

Im Internet kann man auch gebrauchte Treppenlifte kaufen. Hiervon würden wir aus den nachstehenden Gründen abraten:

  • Im Internet werden gebrauchte Treppenlifte angeboten. Die dort ausgewiesene Preise beziehen sich lediglich auf das Gerät. Die Transport- und Installationskosten sind in der Regel nicht mit ausgewiesen.
  • Es stellt sich bei gebrauchten Geräte auch die Frage, ob das Gerät auch technisch überprüft wurde. Wenn ja, wird eine Gewährleistung angeboten? Wie lange und worauf wird die Gewährleistung geboten?
  • Günstige Preise werden in der Regel auf "Auslaufmodelle" gegeben. Es stellt sich also die Problematik, ob man für das Gerät noch Ersatzteile erhält und wenn ja wie lange?

Die nachstehende Darstellung basiert auf dem Vergleich neuer Produkte - sowohl einer Treppensteighilfe und eines Treppenliftes.

  Treppensteighilfe Treppenlift
Produktpreis für gerade Treppe abhängig von Treppenlänge und somit benötigte Module

abhängig von Treppenlänge. Produktpreis in etwa ab EUR 4.500,00

 (gemäß Internetrecherche)

Zuschussmöglichkeit Ja. Produkt ist "medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne" Ja. Produkt ist "medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne"
Bezuschusst durch Krankenkasse/Pflegekasse Krankenkasse/Pflegekasse
Voraussetzung für Zuschuss Medizinische Notwendigkeit sowie ein anerkannter Pflegegrad. Medizinische Notwendigkeit sowie ein anerkannter Pflegegrad.
Maximaler Zuschuss EUR 4.000,00 pro Person EUR 4.000,00 pro Person

 Stand: Mai 2025

Der Betrag, der durch den Zuschuss der Krankenkasse nicht gedeckt ist, kann man steuerlich geltend machen.

Es besteht die Möglichkeit, dass in Ihrem Bundesland weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sprechen Sie hierzu die Steuerberaterkanzlei Ihre Wahl oder eine spezielle Beratungsstelle, die sich mit dieser Thematik befasst, an.

Privatpersonen können die nicht gedeckte Kosten als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich anmelden. Sicherlich wird die Steuerkanzlei Ihrer Wahl Ihnen nicht nur beratend zu Seite stehen, sondern auch das entsprechende Formular für Sie zwecks Unterschrift vorbereiten.

Vermieter von Ferienwohnungen/Ferienappartements, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Unternehmen sollten ebenso die Steuerkanzlei ihrer Wahl oder eine spezielle Beratungsstelle zwecks steuerlicher Anerkennung der Kosten z. B. für die Treppensteighilfe ansprechen. Hier könnte sich die Möglichkeit der Anrechnung als Betriebsausgaben oder vielleicht als "Investition in das Betriebsgebäude" ergeben.

 

Stand: 2025-05-02

 

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