Die Berufsaufgabe des Landschaftsarchitekten ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Garten und Landschaftsplanung und den damit verbundenen baulichen Veränderungen. Die Landschaftsarchitektur umfasst die Objekt- und Freiraumplanung z.B. von
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- Park- und Gartenanlagen,
- Plätzen, Straßenräumen, Fußgängerzonen,
- Innenhöfen, Dachgärten,
- Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen,
- Freibädern, Schwimmteichen, Naturbädern,
- Außenanlagen, an privaten wie auch öffentlichen Gebäuden,
- Gartenschauen und Gartendenkmalpflege
- Dorf- und Stadtentwicklung
- naturschutzfachlichen Eingriffen, Kompensationen und mehr.
Landschaftsarchitekten arbeiten eng mit Angehörigen der anderen in den Architektenkammern vertretenen Fachrichtungen wie Hochbau- und Innenarchitekten sowie Stadtplanern zusammen. Das interdisziplinäre Berufsbild erfordert des Weiteren die Kooperation mit weiteren Ingenieur- und Planungsdisziplinen wie z.B. Bau-, Wasserbau- und Agraringenieuren aber auch mit Künstlern, Soziologen und Pädagogen.
Als „Landschaftsarchitekt/in“ darf sich nur der bezeichnen, wer ein Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur an einer Hochschule, Fachhochschule oder einer Akademie abgeschlossen hat sowie ergänzend eine Mindestpraxiszeit nachweisen kann. Die Mindestdauer für Studium und Praxiserfahrung regeln die Architektengesetze der Bundesländer