Das selbstständige Treppensteigen wird für manchen nicht nur im Alter schwieriger. Vielmehr haben hierauf auch gesundheitliche Beeinträchtigung wie Multiple Sklerose (MS), Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) - beispielsweise als Folgeerkrankung durch die Pandemie COVID-19 und deren Varianten verursacht - etc. einen Einfluss hierauf.
Wenn beim Treppensteigen einem beispielsweise die Kraft langsam schwindet oder das Atmen schwieriger wird, dann benötigt man eine Unterstützung. Eine helfende Hand ist in solch einer Situation selten direkt da.
Der Treppenlift ist die am häufigste beworbene und somit bekannteste Lösung. Dabei ist diese unter dem Gesichtspunkt des Platzbedarf, des zusätzlichen Stromverbrauch und der ständigen Wartung - zwecks Erhaltung der Sicherheit - aus der Sicht des Autors nicht immer die beste Lösung. Darüber hinaus fördert ein Treppenlift nicht gerade den Erhalt oder gar den Aufbau der Muskulatur. Somit steigt auch die Sturzgefahr, die beispielsweise einen Oberschenkelhalsbruch mit weiteren Folgen für die Mobilität hervorrufen kann.
Eine mechanische Hilfe wie auf den nachstehenden Bildern abgebildet ist hier die bessere Lösung.


Diese mechanische Hilfe hat ein TÜV-Zertifikat. Sie ist für das Treppensteigen und Treppenruntergehen geeignet. Die Treppensteighilfe hat viele Teile. Deshalb kann man sie an fast jeder Treppe anbringen. Man braucht dafür keine Baugenehmigung und ist schnell an fast jede Treppe installiert - ausgenommen Wendeltreppen. Die Vor- und Nachteile der Treppensteighilfe haben wir auf dieser Seite zusammenfefaßt.
Die Treppensteighilfe ist ein medizinisches Hilfsmittel "im weiteren Sinne". Diese Einstufung wurde im Jahr 2014 auf der Grundlage eines Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) geschaffen und bezieht sich auf Dinge, die nicht nur kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung nutzen. Sie helfen auch gesunden Menschen im Alltag oder bei der Gesundheitsvorsorge. Das Urteil, das vorher genannt wurde, ging um die Kosten für einen Treppenlift.
Einige allgemeine Informationen zur Finanzierung haben wir auf dieser Seite zusammengefasst. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit einer qualifizierten Beratungsstelle, da in einige Bundesländern etwaige weitere bzw. spezielle Fördermöglichkeiten bestehen können.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin mit einzubeziehen um etwaige verbleibende Kosten, die als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich anrechenbar sind, im Steuerformular einzutragen. Diese "außergewöhnliche Belastung" kann zur Reduzierung ihrer Steuerzahlung, die sich auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommen berechnet, beitragen.
Stand: 2025-06-12
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